Details zum Beherbergungsvertrag
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DES BEHERBERGUNGSVERTRAGES
- ALLGEMEIN
1.1 Anwendung der Vertragsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rahulihomes / Rock Your Day Oy (im Folgenden als "Anbieter" bezeichnet) gelten zwischen dem Anbieter und dem Kunden, wenn der Kunde Unterkunftsdienstleistungen beim Anbieter bucht und der Anbieter diese Unterkunftsdienstleistungen und alle damit verbundenen zusätzlichen Dienstleistungen erbringt.
4.1 Dauer des Aufenthalts
Die reservierten Beherbergungsmöglichkeiten stehen dem Gast spätestens um 16:00 Uhr an dem im Beherbergungsvertrag vereinbarten Tag zur Verfügung, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist.
Die Unterkunft muss bis 11:00 Uhr am letzten Tag der Unterkunftszeit geräumt werden, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
1.2 Gebühren
Die Reservierung erfolgt über das Internet oder den Kundendienst und wird per Kreditkarte, Online-Banking, Mobile Pay bezahlt, oder im Falle eines Unternehmens können Sie den Kundendienst nach der Möglichkeit der Rechnungsstellung fragen. Die Rechnungsgebühr beträgt 9 Euro. Die Zahlung erfolgt immer zum Zeitpunkt der Buchung und im Voraus, sofern nicht anders vereinbart.
3.8. Stornierung einer Buchung
Sofern nicht anders vereinbart, muss die Stornierung mindestens 7 Tage vor Beginn der Beherbergung erfolgen. Auf der anderen Seite, wenn Sie nicht erscheinen, kann der Anbieter den vollen Preis der Unterkunft berechnen.
Wenn der Anbieter hingegen aufgrund höherer Gewalt im Sinne von Punkt 3.6 nicht in der Lage ist, die Unterkunft an den Kunden zu liefern, kann der Anbieter die vorgenommene Reservierung einseitig stornieren. Der Kunde muss so schnell wie möglich schriftlich über die Stornierung informiert werden und alle vom Kunden eingezogenen Gebühren sind unverzüglich zins- und kostenfrei zu erstatten.
1.3 Reinigung
Eine leichte Endreinigung der Wohnung ist im Preis inbegriffen. Zusätzliche Reinigungen sind als zusätzlicher Service verfügbar
1.4 Zustandekommen des Vertrages
Der Kunde verpflichtet sich, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Buchung einzuhalten. Die Reservierung wird für die Parteien mit einer schriftlichen Reservierungsbestätigung des Anbieters verbindlich. Vor Ausstellung der Buchungsbestätigung kann der Anbieter vom Kunden eine Anzahlung, Reservierung oder Vorauszahlung oder eine andere angemessene Zahlung verlangen, um seine Position zu sichern.
1.5 Gültigkeit des Vertrages
Der Beherbergungsvertrag legt die Gültigkeitsdauer des Vertrages zwischen den Parteien fest.
1.6 Abreise vor Beendigung des Aufenthalts
Die vereinbarte Unterkunftszeit kann nicht verkürzt werden. Wenn Sie vor Ende Ihres Aufenthalts abreisen, müssen Sie den Anbieter informieren und den vereinbarten Preis für die nicht genutzte Zeit bezahlen. Bitte beachten Sie, dass eine vorzeitige Abreise zu einer Änderung des Übernachtungspreises führen kann.
- RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN
2.1 Untergebracht
Gast bezieht sich auf einen Kunden, der im Vertrag zwischen den Parteien angegeben ist, oder auf eine natürliche Person, die zum Personal oder Interessenbereich des Kunden gehört oder anderweitig vom Kunden identifiziert wird, die das Recht hat, die vom Kunden bestellten Unterkünfte und Dienstleistungen des Anbieters gemäß dem Beherbergungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen, wobei die maximale Anzahl von Personen in der Reservierung nicht überschritten werden darf.
Es ist nicht gestattet, auf dem Gelände geschäftliche Aktivitäten auszuüben.
2.2 Personen, die zur Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung berechtigt sind
Die Beherbergungsdienstleistungen können entweder vom Kunden selbst oder von seinem Mitarbeiter, seinem engen Kreis oder einer anderen natürlichen Person innerhalb der Interessensphäre des Kunden in Anspruch genommen werden.
2.3 Verantwortung des Kunden für den Gast
Der Kunde ist für die vollständige Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen den Parteien auch in Bezug auf den Gast verantwortlich. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Gast über alle Anweisungen, Bedingungen, Verpflichtungen und Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung der Unterkunft informiert ist.
2.4 Zahlungsverpflichtung
Die Zahlungsverpflichtung des Kunden ist im Beherbergungsvertrag festgelegt. Ist ein Dritter über die im Beherbergungsvertrag vereinbarte Zahlung informiert worden, leistet er die Zahlungen aber nicht, so ist der Kunde für die Zahlung des Entgelts in vollem Umfang verantwortlich. Letztendlich werden alle Zahlungen vollständig von der Person getragen, die den Beherbergungsvertrag persönlich unterzeichnet hat.
2.5 Sicherheit
Hat der Anbieter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Sicherheitsleistung verlangt, so wird die Sicherheitsleistung unverzüglich zurückerstattet, sobald der Anbieter nachweisen konnte, dass alle vertraglichen Verpflichtungen des Beherbergungsbetriebes und des Kunden erfüllt wurden. Auf die Sicherheiten werden keine Zinsen gezahlt.
2.6 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug wird eine jährliche Strafzins in Höhe von sechzehn (16) Prozentpunkten erhoben und für eine Zahlungserinnerung wegen verspäteter Rechnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von zwanzig (20,00) Euro sowie angemessene Inkassokosten, die über die Bearbeitungsgebühr hinausgehen, erhoben.
Der Anbieter hat das Recht, die Zahlungen des Kunden zunächst auf die Strafzinsen und andere Kosten und Zusatzleistungen vor der Vergütung der Unterkunft anzurechnen. Hat der Kunde die überfälligen Rechnungen trotz Zahlungserinnerung nicht bezahlt, so werden auch andere offene Forderungen, die aus dem Beherbergungsvertrag in Rechnung gestellt wurden, sofort zur sofortigen Zahlung fällig.
2.7 Schadenersatz für Schäden, Unannehmlichkeiten und Eingriffe
Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter in vollem Umfang für alle Schäden, Unannehmlichkeiten oder Störungen zu entschädigen, die der Kunde oder der Gast, eine Person, die sich mit Erlaubnis des Kunden in der Unterkunft aufhält oder sie besucht, vorsätzlich oder fahrlässig oder durch anderes fahrlässiges Verhalten an der Unterkunft, ihren Strukturen, Geräten, Maschinen, Geräten oder beweglichen Sachen, an anderen Räumlichkeiten, die vom Unterkunftsgast oder einem Dritten genutzt werden, oder am Eigentum eines Dritten verursacht werden, oder zu dem Gebäude oder Grundstück, auf dem sich die Unterkunft befindet.
2.8 Schäden, die durch ein Haustier verursacht wurden
Alle Schäden, die durch den Kunden oder den Gast oder das Haustier eines Dritten verursacht werden, das von ihm in die Unterkunft gelassen oder gelassen wird, liegen in vollem Umfang in der Verantwortung des Kunden.
2.9 Kosten der Endreinigung
Befinden sich die Beherbergungsbetriebe am Ende der Beherbergungszeit nicht in demselben Zustand wie zu Beginn der Beherbergungszeit und hat der Kunde keine Vereinbarung über die Endreinigung getroffen, stellt der Anbieter dem Kunden die Kosten der Reinigung in voller Höhe in Rechnung.
2.10 Bewegliche Sachen, die in der Unterkunft zurückgelassen werden
Ist bewegliche Sachen in der Unterkunft zurückgelassen worden, stellt der Lieferant dem Kunden die Kosten für die Entleerung und Lagerung der beweglichen Sachen in voller Höhe in Rechnung.
2.11. Verbrauch, der über den vernünftigen und normalen Gebrauch hinausgeht
Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten für die Nutzung von Wasser-, Strom- und Wärme- oder Telekommunikationsanschlüssen einen über die zumutbare und übliche Nutzung hinausgehenden Verbrauch zu ersetzen. Ein Verbrauch, der die typischen und üblichen Verbrauchsmengen von Wohnraum nicht wesentlich übersteigt, gilt als angemessen und normal.
2.12 Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die vom Kunden zum Zeitpunkt der Buchung gemachten Angaben richtig und aktuell sind. Der Anbieter kann unter anderem darauf vertrauen, dass die bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten korrekt und gültig sind, es sei denn, der Kunde erklärt schriftlich etwas anderes. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Änderungen im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.
2.13 Fehlermeldungen und Fehlerkorrektur
Alle Bemerkungen und Reklamationen in Bezug auf die beweglichen Sachen, die Ausstattung und den Zustand der Unterkunft müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Tages nach Beginn der Unterkunft oder dem Auftreten des Mangels unter Androhung des Verfalls des Rechts geltend gemacht werden. Der Lieferant hat das Recht, den gemeldeten Fehler zu überprüfen und die Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
3. RECHTE UND PFLICHTEN DES LIEFERANTEN
3.1 Erbringung der Dienstleistung
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, dafür Sorge zu tragen, dass die gebuchte Unterkunft dem Kunden während des vereinbarten Zeitraums zur Verfügung steht. Der Lieferant liefert die vom Kunden bestellten Geräte und Zusatzleistungen wie vereinbart. Der Kunde ist auch dann nicht von der Zahlungspflicht befreit, wenn er die von ihm bestellten Zusatzleistungen nicht in Anspruch nimmt.
Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass sich die Unterkunft zu Beginn der Beherbergungszeit in einem Zustand befindet, den der Kunde unter Berücksichtigung des Alters der Unterkunft, der Anzahl der Apartments in der Umgebung, der Beschreibung der Unterkunft durch den Lieferanten und anderer örtlicher Umstände vernünftigerweise erwarten kann, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Anbieter ist für die normale, normale und angemessene Abnutzung der Unterkunft und ihrer Ausstattung, die Funktionsfähigkeit der Dienstleistung und die daraus entstehenden Kosten verantwortlich.
3.2 Ersatzunterkunft
Wenn der Anbieter ausnahmsweise nicht in der Lage ist, die reservierte Unterkunft anzubieten, oder wenn die Nutzung einer alternativen Unterkunft aus einem anderen wichtigen und berechtigten Grund erforderlich ist, hat der Anbieter das Recht, dem Gast eine ähnliche Beherbergungseinrichtung zuzuweisen, ohne dass dem Kunden zusätzliche Kosten entstehen.
3.3 Preisänderungen
Nach Vertragsabschluss hat der Anbieter das Recht, den Preis der vereinbarten Beherbergungsleistung aus folgenden Gründen zu erhöhen:
– Gesetzesänderungen und Entscheidungen von Behörden, die sich auf den Preis von Unterkünften auswirken,
– eine allgemeine Änderung der Kosten oder
"Die Zahl der Übernachtungen steigt.
Preisänderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und die neuen Preise treten ab dem ersten Tag des auf die Benachrichtigung folgenden Kalendermonats in Kraft.
3.4 Mindestbetrag für die Rückzahlung der Kaution oder Überzahlung
Die verbleibende Sicherheit oder Überzahlung erstattet der Lieferant in der Regel nicht, wenn der zu erstattende Betrag weniger als fünfzehn (15,00) Euro beträgt.
3.5 Freistellung und Haftungsbeschränkung
Wenn sich die Übertragung des Rechts zur Nutzung der Unterkunft verzögert oder sich die Qualität der Unterkunft aufgrund eines Fehlers des Anbieters nachweislich erheblich und erheblich verschlechtert hat und der Fehler oder die Verzögerung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wurde, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung und höchstens auf vollständige Rückerstattung der geleisteten Zahlung. Der Lieferant haftet unter keinen Umständen für indirekte oder Folgeschäden oder -kosten, und der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Lieferant nachweisen kann, dass der Fehler oder die Verzögerung auf höhere Gewalt gemäß Abschnitt 3.6 oder auf eine Aufforderung oder ein Verbot oder eine Anordnung einer Behörde gemäß Abschnitt 3.7 zurückzuführen ist.
3.6 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt umfasst unter anderem Wasserschäden, Frostschäden, Feuer, Unfälle, illegale und legale Streiks, Naturkatastrophen, Unterbrechungen der Energieversorgung, Stromausfälle, Wasser- und Abwasserprobleme, Heizungsprobleme, Telekommunikationsausfälle sowie Wartung, Reparatur oder andere Arbeiten, die von Dritten durchgeführt werden. Höhere Gewalt, mit der der Partner oder Subunternehmer des Lieferanten konfrontiert ist, gilt ebenfalls als Grund für eine Haftungsbefreiung des Lieferanten.
3.7 Behördliche Aufforderungen, Verbote und Anordnungen
Bietet der Anbieter dem Kunden eine bereits vereinbarte Unterkunft nicht an oder kündigt er den Beherbergungsvertrag einseitig aufgrund eines Verbots oder einer behördlichen Aufforderung oder Anordnung aufgrund eines bestimmten Kunden oder einer bestimmten Unterkunft, so ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden zur Deckung der Kosten eine angemessene Stornogebühr von mindestens fünfhundert (500,00) Euro in Rechnung zu stellen.
- ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
4.2 Umzug eines Gastes
Ist der Anbieter ausnahmsweise nicht in der Lage, die gebuchte Unterkunft sofort ab dem vereinbarten Zeitpunkt oder für die gesamte Dauer der Beherbergung anzubieten, oder ist die Nutzung einer alternativen Unterkunft aus einem anderen berechtigten Grund erforderlich, so hat der Anbieter das Recht, die Unterkunft vorübergehend oder für die vereinbarte Beherbergungsdauer in einen ähnlichen Beherbergungsbetrieb zu verlegen, ohne dass dem Kunden vom Anbieter zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Ersatzunterkunft schriftlich und spätestens drei (3) Tage vor der Übergabe mitteilen. Wenn der Kunde die vom Lieferanten angebotene Alternative nicht akzeptiert oder der Anbieter nicht in der Lage ist, mit angemessenen Maßnahmen einen anderen Bestimmungsort gemäß den vernünftigen Wünschen des Kunden zu arrangieren, wird der Anbieter von der Verantwortung für die Organisation der Unterkunft befreit und der Vertrag wird gekündigt, und der Anbieter haftet nicht für Schadenersatz oder Entschädigung gegenüber dem Kunden. Ist die alternative Unterkunft teurer als die ursprünglich vereinbarte Unterkunft, ist der Anbieter verpflichtet, die Differenz für maximal zwei (2) erste Wochen der Unterkunft zu erstatten.
4.3 Informationspflichten für Gäste
Spätestens bei der Ankunft in der Unterkunft muss der Gast korrekte und gesetzlich vorgeschriebene Reiseinformationen oder andere für die Aktivität erforderliche persönliche Informationen angeben, es sei denn, diese Informationen wurden zuvor bereitgestellt. Der Gast hat auf Verlangen einen zuverlässigen Identitätsnachweis zu erbringen.
4.4 Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Unterkunft
Die Gäste können die Unterkunft für normales Wohnen und Übernachten nutzen. Die Beherbergung oder ein Teil davon darf nicht zur Benützung an einen anderen oder Dritten übergeben werden, es sei denn, dies ist mit dem Anbieter gesondert schriftlich vereinbart worden.
– Alle Fehler oder Auslassungen, die in der Unterkunft festgestellt werden, müssen dem Anbieter immer unverzüglich gemeldet werden
Es ist verboten, Störungen und Unannehmlichkeiten in der Unterkunft zu verursachen, und die Gäste der Unterkunft dürfen die Bewohner der Nachbarschaft und der Umgebung der Unterkunft nicht durch ihr Verhalten oder ihre Aktivitäten stören. Während Ihres Aufenthalts müssen Sie die guten Manieren und die Regeln und Vorschriften der Unterkunft sowie die Anweisungen und Vorschriften der Behörden befolgen. Hinsichtlich der Stille ist die Hausordnung zu befolgen, wobei in jedem Fall von 22:00 Uhr bis spätestens 07:00 Uhr Stille einzuhalten ist.
In den Unterkünften und anderen Einrichtungen der Unterkunft Rauchen ist nicht gestattet oder starke Düfte zu verwenden, die den Aufenthalt des nächsten Gastes am Zielort beeinträchtigen könnten, und keine Betäubungsmittel zu konsumieren oder sich an strafbaren Aktivitäten zu beteiligen.
Der Kunde trägt die vollen Kosten für die Beseitigung der durch Rauchen oder andere Geruchsbelästigungen verursachten Gerüche, und die Kosten werden vollständig in Rechnung gestellt, einschließlich der notwendigen Arbeiten und Verfahren, die von einem externen Fachmann durchgeführt werden.
Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre beweglichen Sachen und Geräte sorgfältig zu verwenden und zu warten und die Unterkunft, bewegliche Sachen und Geräte nur für den bestimmungsgemäßen normalen Gebrauch zu verwenden.
Der Gast ist dafür verantwortlich, dass:
– Die Unterkunft und die Gemeinschaftsräume bleiben sauber und komfortabel,
– der Abfall regelmäßig zum Abfallbehälter gebracht und sortiert wird, wenn die Unterkunft und ihr Eigentum über eine Mülltrennung verfügen,
– das Licht und die Elektrogeräte ausgeschaltet sind und alle Wasserhähne und -anschlüsse immer ausgeschaltet sind, wenn der Gast die Unterkunft verlässt und schläft,
– die Türen sind verschlossen und die Fenster werden bei jedem Verlassen der Unterkunft geschlossen,
– die Türcodes niemals in das Wissen oder den Besitz von Außenstehenden gelangen,
– es werden keine Änderungen an der Unterkunft vorgenommen und
– k Haustiere sind in der Unterkunft nicht erlaubt
Wenn der Beherberger wesentlich oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, hat der Beherberger das Recht, den Beherbergungsvertrag als verletzt anzusehen, und der Beherberger kann sofort zum Verlassen der Beherbergung verpflichtet werden. In einem solchen Fall kann der Kunde oder der Gastgeber keine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen, eine Entschädigung oder einen Rabatt oder eine andere Rückerstattung des vertraglich vereinbarten Preises verlangen.
4.5 Persönliche Gegenstände des Gastes
Der/die Gast(e) ist für sein Gepäck selbst verantwortlich. Der Lieferant ist in keiner Weise verantwortlich für Waren oder andere bewegliche Gegenstände, die in der Unterkunft oder in den Gemeinschaftsräumen zurückgelassen werden. Der Lieferant haftet nicht für Schäden oder Verlust des Fahrzeugs auf dem Parkplatz oder des darin befindlichen Eigentums.
4.6 Recht des Anbieters auf Zugang zur Unterkunft
Um den Zustand und die Instandhaltung der Unterkunft zu überwachen, muss der Gast unverzüglich einem Vertreter des Anbieters erlauben, die Immobilie zu besuchen, um deren Zustand und Nutzung zu überwachen.
Falls erforderlich, hat der Vertreter des Anbieters oder ein Dritter, wie z. B. der Eigentümer des Beherbergungsbetriebs, der Hausverwalter des Beherbergungsbetriebs oder eine vom Anbieter bevollmächtigte Person, das Recht, die Unterkunft zu inspizieren und die Unterkunft zum Zwecke der Überwachung ihres Zustands und ihrer Nutzung ohne Zustimmung des Gastes zu betreten.
Wenn der Kunde beim Anbieter Dienstleistungen bestellt hat, die einen Besuch der Unterkunft erfordern, wird der Gast nicht gesondert im Voraus über den Zeitpunkt des Besuchs informiert.
4.7 Hinweise des Kundendienstes
Während der Gültigkeit des Beherbergungsvertrages kann der Anbieter dem Kunden und dem Gast per E-Mail und SMS Mitteilungen an den Kundenservice senden, in denen er sie unter anderem an die vertraglichen Fristen erinnert.
4.8 Zustand der Unterkunft und des Eigentums des Gastes nach Beendigung der Beherbergungszeit
Nach Beendigung der Laufzeit des Beherbergungsvertrages ist die Unterkunft in ordnungsgemäßem Zustand an den Anbieter zurückzugeben, sorgfältig zu reinigen und von eigenen Gegenständen des Gastes zu entleeren, sofern mit dem Anbieter nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Anbieter hat das Recht, die Unterkunft zu leeren und zu reinigen und bewegliche Sachen des Gastes zur Lagerung zu lagern oder zu übergeben, wenn der Anbieter die Unterkunft nach Ablauf der Beherbergungszeit nicht übergeben hat oder die Übergabe nicht anders vereinbart werden konnte.
Das bewegliche Eigentum des Mieters, das in der Unterkunft zurückgelassen wird, wird an Suomen Löytötavarapalvelu Oy geliefert, von wo aus die Gegenstände gemäß den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeholt werden können. Die Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von Suomen Löytötavarapalvelu Oy unter www.loytotavara.net .
Der Lieferant ist berechtigt, dem Besteller die Handhabungs- und Verbringungskosten der betreffenden beweglichen Sachen in Rechnung zu stellen.
4.9 Zurückgeben von Eigenschaftsschlüsseln
Der Kunde ist für die Rückgabe aller benutzten Schlüssel, Zufahrtsgenehmigungen, Parkausweise und anderer ähnlicher Gegenstände verantwortlich, wenn der Aufenthalt am Zielort endet. Mit dem Lieferanten wird vereinbart, wo die Schlüssel und andere vergleichbare Gegenstände zurückzugeben sind.
4.10 Haftung für nicht zurückgegebene Schlüssel
Gibt der Kunde nicht alle Schlüssel zurück, berechnet der Lieferant zweihundertfünfzig (250,00) Euro für die fehlenden Schlüssel zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer pro fehlendem Stück. Fehlende Zufahrtsberechtigungen, Parkausweise oder sonstige Kosten stellt der Lieferant dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung.
Der Kunde ist sich bewusst, dass, wenn der Kunde nicht alle erhaltenen Schlüssel zurückgibt, dies zur Neuserialisierung der gesamten Wohnung oder des gesamten Gebäudes oder der Schlösser der Wohnungsgesellschaft führen kann. Muss die Wohnung oder das Gebäude aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund neu serialisiert werden, stellt der Lieferant dem Kunden die Kosten der Neuserialisierung und die damit verbundenen Schäden zusätzlich zu dem oben vereinbarten verlorenen Schlüssel oder den verlorenen Schlüsseln pro Stück in voller Höhe in Rechnung. Die erneute Serialisierung von Sperren kann bis zu Tausende von Euro kosten.
- RÜCKTRITT VOM BEHERBERGUNGSVERTRAG
5.1 Rücktrittsrecht des Lieferanten
Der Anbieter hat das Recht, den Beherbergungsvertrag während der Beherbergungszeit zu kündigen, wenn sich herausstellt, dass der Kunde oder der Beherbergungsbetrieb in wesentlicher Weise gegen diesen Vertrag verstößt. Der Vertrag endet sofort mit Zustellung der Widerrufserklärung oder später, wenn der Lieferant einen späteren Termin angekündigt hat. Nach Beendigung behält diese Vereinbarung ihre Bedeutung als Grundlage für die Berechnung der Vergütung. Darüber hinaus bleibt Klausel 7 der Vereinbarung, die das anwendbare Recht und die Streitbeilegung vereinbart, in Kraft.
Der Lieferant hat das Recht, den Vertrag unter anderem aus folgenden Gründen sofort zu kündigen:
–Vergehen
– Es stellt sich heraus, dass der Kunde oder ein Dritter, der sich verpflichtet hat, die Kosten für die Beherbergungsdienstleistungen zu übernehmen, nicht in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, oder wenn sich die finanzielle Situation des Kunden oder des Bürgen erheblich verschlechtert hat, es sei denn, der Kunde zahlt die vom Anbieter angegebene Vorauszahlung oder zusätzliche Sicherheit unverzüglich.
– Übertragung des Rechts zur vertragswidrigen Nutzung der Unterkunft
– Verursachen von Störungen
– Schäden an der Unterkunft und anderen vom Gast genutzten Einrichtungen
– Nutzung der Unterkunft unter Verstoß gegen den Vertrag
– Nichteinhaltung der von der Wohnungsgesellschaft oder den Behörden erlassenen Regeln und Vorschriften
– Handlungen, die in der Unterkunft strafbar sind
– Die Beherbergung im Wesentlichen zu einem anderen Zweck als dem normalen Wohnen und Übernachten der Übernachtung genutzt wird oder der Beherbergungsempfänger wiederholt externe Personen zulässt, die nicht gemäß Ziffer 4.3 als Beherbergungsgäste benannt wurden.
5.2 Rücktrittsrecht des Kunden
Der Kunde kann vom Beherbergungsvertrag zurücktreten, wenn der Anbieter einen wesentlichen Fehler oder eine wesentliche Verzögerung nicht innerhalb der vereinbarten Frist beseitigen konnte und die Vertragsverletzung wesentlich ist. In diesem Fall wird zwischen den Parteien ein schriftliches Dokument über die Kündigung erstellt, in dem die Gepflogenheiten bezüglich der Kündigung gemeinsam vereinbart werden.
- TEILUNGÜLTIGKEIT ODER UNGÜLTIGKEIT DIESES ABKOMMENS
Sollte ein Teil des Vertrages aufgrund von Gesetzesänderungen, auf Anordnung der Behörden oder aus anderen Gründen ungültig oder nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
- GELTENDES RECHT
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem finnischen Recht, mit Ausnahme derjenigen Kollisionsnormen und Verweisungsnormen, die zur Anwendung des anderen Rechts führen würden.
Die Parteien weisen darauf hin, dass es sich bei diesem Vertrag um den Verkauf von Beherbergungsdienstleistungen handelt, auf die das Gesetz über die Vermietung von Wohnungen nicht anwendbar ist.
- STREITBEILEGUNG
Alle Streitigkeiten, die sich aus den Bedingungen dieser Vereinbarung oder der Einhaltung der Vereinbarung ergeben, werden immer und in erster Linie durch gütliche Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt. Wenn die Parteien keine gütliche Lösung in der Angelegenheit finden, wird die Angelegenheit vom Bezirksgericht der Region in finnischer Sprache entschieden.